Als Versailler Vertrag wird der Friedensvertrag nach dem 1. Weltkrieg zwischen den Siegermächten und Deutschland bezeichnet. Die Verhandlungen im Pariser Vorort Versailles fanden unter Ausschluss des Deutschen Reiches statt, weswegen er auch als Diktatfrieden bezeichnet wurde.
Im sogenannten Kriegsschuldartikel (Artikel 231) wurde Deutschland und seinen Verbündeten die alleinige Verantwortung für den Ausbruch des 1.Weltkrieges zugewiesen. Durch ihn sollten die harten Bedingungen des Vertrages legitimiert werden.
Am 28. Juni 1919 unterzeichnete Deutschland unter Protest den Vertrag im Spiegelsaal von Versailles.
Territoriale Folgen: Das Deutsche Reich musste alle Kolonien und einige Gebiete an seinen Grenzen abtreten. Insgesamt verlor das Deutsche Reich 13% seiner Fläche und 10% seiner Bevölkerung.
Wirtschaftliche Folgen: Das Deutsche Reich wurde zur Wiedergutmachung durch Geld- und Sachleistungen (Reparationen) verpflichtet.
Militärische Folgen: Die linksrheinischen Gebiete sowie ein 50 km breites rechtsrheinisches Gebiet wurden entmilitarisiert. Die allgemeine Wehrpflicht musste abgeschafft und die Streitkräfte auf 115.000 beschränkt werden.
Garantiebestimmungen: Zur Gewährleistung der Vertragsbestimmungen wurden die linksrheinischen Gebiete durch alliierte Truppen besetzt. Im Falle einer Vertragsverletzung drohte die Besetzung des Rheinlandes. Aufgrund schleppender Reparationszahlungen marschierten daher 1923 französische und belgische Truppen im Ruhrgebiet ein.
Die erhebliche Schwächung der Wirtschaftskraft durch Reparationszahlungen und Gebietsabtretungen belastete die Weimarer Republik enorm. Zudem wurde die Akzeptanz der jungen Demokratie in hohem Maße durch die formale „Anerkennung“ der Kriegsschuld beeinträchtigt.