Lex: Versailler Vertrag

Als Versailler Vertrag wird der Friedens­vertrag nach dem 1. Weltkrieg zwischen den Siege­rmächten und Deutschland bezeichnet. Die Ver­hand­lungen im Pariser Vorort Versailles fan­den unter Aus­schluss des Deutschen Reiches statt, wes­wegen er auch als Diktat­frieden be­zeich­net wurde.
Im so­genannten Kriegsschuldartikel (Artikel 231) wurde Deutsch­land und seinen Ver­bündeten die alleinige Ver­ant­wor­tung für den Aus­bruch des 1.Welt­krieges zu­ge­wiesen. Durch ihn sollten die harten Be­din­gun­gen des Ver­trages legi­timiert werden.
Am 28. Juni 1919 unter­zeichnete Deutsch­land unter Protest den Vertrag im Spiegel­saal von Versailles.

Territoriale Folgen: Das Deutsche Reich musste alle Kolonien und einige Ge­biete an seinen Grenzen ab­treten. Ins­gesamt verlor das Deutsche Reich 13% seiner Fläche und 10% seiner Be­völke­rung.
Wirt­schaft­liche Folgen: Das Deutsche Reich wurde zur Wieder­gut­machung durch Geld- und Sach­leis­tungen (Repara­tionen) ver­pflich­tet.
Militärische Folgen: Die links­rheinischen Ge­biete sowie ein 50 km breites rechts­rheinisches Ge­biet wurden ent­militari­siert. Die all­gemeine Wehr­pflicht musste abgeschafft und die Streit­kräfte auf 115.000 be­schränkt werden.
Garantiebestimmungen: Zur Gewähr­leistung der Vertrags­bestim­mungen wurden die links­rheinischen Ge­biete durch alliierte Truppen besetzt. Im Falle einer Vertrags­ver­letzung drohte die Be­setzung des Rheinlandes. Aufgrund schleppender Repara­tions­zahlungen marschierten daher 1923 französische und belgische Truppen im Ruhr­gebiet ein.

Die er­heb­liche Schwächung der Wirt­schafts­kraft durch Repara­tions­zahlungen und Gebiets­ab­tre­tungen be­las­tete die Weimarer Republik enorm. Zudem wurde die Ak­zep­tanz der jungen Demo­kratie in hohem Maße durch die formale „An­er­ken­nung“ der Kriegs­schuld be­ein­trächtigt.