Lex: Schutzhaft

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Der Begriff „Schutzhaft“ ist kein spezifisch nationalsozialistischer Begriff. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde diese staatliche Repressionsmaßnahme jedoch auf besondere Art und Weise genutzt, um politische Gegner*innen und andere missliebige Personen ohne gesetzliche Beschränkungen für eine beliebig lange Zeit zu internieren. Insbesondere die Geheime Staatspolizei (Gestapo) nutzte das Instrument der „Schutzhaft“ im Laufe der Zeit immer stärker zur Ausübung von Terror gegen Personen, die dem Nationalsozialismus (vermeintlich) feindlich gesinnt oder aus anderen Gründen aus der Volksgemeinschaft ausgeschlossen waren. Grundlage dafür war die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, die am 28. Februar 1933 nach dem Brand des Reichstags erlassen wurde und die gesamten 12 Jahre der nationalsozialistischen Herrschaft ihre Gültigkeit behielt.

In einem funktionierenden Rechtsstaat mit Gewaltenteilung ist eine vorläufige Festnahme eine zeitlich begrenzte polizeiliche Maßnahme, die es erlaubt, einer Person z.B. für die Dauer von 48 Stunden die Freiheit zu entziehen. Die „Schutzhaft“ im Nationalsozialismus wurde hingegen als präventives Mittel genutzt, das es ermöglichte, Personen für einen unbestimmten Zeitraum und ohne die Überprüfung der angegebenen Gründe ihrer Freiheit und Rechte zu berauben. Vor allem in der Frühphase des Nationalsozialismus wurden mehrere tausend Menschen in „Schutzhaft“ genommen und u.a. in den neu eingerichteten Konzentrationslagern eingesperrt. In Erfurt wurde in der Feldstraße ein solches Lager eingerichtet. In den frühen Konzentrationslagern, in denen die „Schutzhaft“ vollstreckt wurde, wurden die Festgenommenen vielfach brutal misshandelt oder getötet. Eine rechtsstaatliche Grundlage für ihre Internierung gab es nicht, die Haftbedingungen waren wie auch die Haftdauer von Willkür bestimmt. Kurz nach Beginn des Zweiten Weltkrieges bestimmte im Oktober 1939 ein Erlass, dass „Entlassungen von Häftlingen aus der Schutzhaft […] während des Krieges im allgemeinen nicht statt[finden]“.

Zum Begriff der „Schutzhaft“ lässt sich zusammenfassen, dass dieser die Maßnahme beschönigend bezeichnet. Weder das eher positiv klingende Wort „Schutz“, noch der ein rechtsstaatliches Verfahren voraussetzende Begriff der „Haft“ ist inhaltlich zutreffend.

Lex: Dr. Alex Heilbrun

Dr. Alex Heilbrun wurde am 3. Oktober 1879 in Mühlhausen geboren und studierte Jura in Straßburg, Berlin und Halle.

Seit 1906 war er in Erfurt als Rechtsanwalt und Notar zugelassen. 1909 heiratete er Marta, mit der er zwei Töchter hatte. Neben der Gemeinschaftspraxis in der Schlösserstr. 28 betrieb er noch eine Kanzlei in Eisenach. Als 1926 ein neuer Anwaltsverein gegründet wurde, wurde Dr. Heilbrun zum ersten Stellvertreter gewählt. Anerkennung in demokratischen Kreisen bekam Heilbrun vor allem für einen Prozess, den er 1927 gegen Adolf Schmalix führte, den Schriftleiter der antisemitischen Wochenzeitung „Echo Germania“. Auch kulturell engagierte sich Heilbrun. So hatte er ab 1928 die Leitung des „Vereins für jüdische Geschichte und Kultur“ inne. Zudem war er im Kulturausschuss der Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde Erfurt. Daneben wurde Heilbrun auch in einem Adressenverzeichnis der Roten Hilfe Deutschlands geführt. 1935 wurde Heilbrun mitgeteilt, dass er seine Papiere und sein Dienstsiegel abzugeben habe, da ihm von nun an die Fortführung seiner Amtsgeschäfte untersagt sei. Aus einem Schreiben an das Landgericht Erfurt geht hervor, dass der Anwalt zu diesem Zeitpunkt noch auf eine spätere Wiederzulassung hoffte. Am 14. November 1936 wurde er, genau wie sein Kanzlei-Partner Dr. Harry Stern, jedoch aus der Liste der Notare gelöscht. Er durfte fortan ausschließlich zur Beratung und rechtlichen Vertretung von Jüdinnen und Juden tätig sein. Während des Novemberpogroms wurde Dr. Heilbrun verhaftet. Seinen Töchtern gelang 1939 die Ausreise. Heilbrun und seine Ehefrau wurden Opfer des nationalsozialistischen Vernichtungsprogramms und 1942 in das Ghetto Belzyce deportiert. Vermutlich starb Dr. Heilbrunn dort.

Lex: KZ Feldstraße

Mit dem Erlass der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ infolge des Reichstagsbrandes am 28. Februar 1933 versuchten die Nationalsozialisten, politischen Widerstand zu brechen und verhafteten zu diesem Zweck zahlreiche politische Gegner*innen im gesamten Reichsgebiet. Allein aufgrund polizeilicher Anordnung und ohne richterliche Kontrolle konnten Personen durch Mitglieder nationalsozialistischer Organisationen in sogenannte „Schutzhaft“ genommen werden, um sie anschließend in eilig eingerichteten Haftstätten zu internieren.

In Erfurt nutzten die Nationalsozialisten zunächst das Polizeigefängnis auf dem Petersberg für die Unterbringung verhafteter politischer Gegner*innen. Mit der steigenden Zahl der sogenannten „Schutzhäftlinge“ reichte dieses jedoch nicht mehr aus, sodass ein eigenes „Schutzhaftlager“, heute Konzentrationslager genannt, eingerichtet wurde. Es befand sich in der Feldstraße 18 im Norden der Stadt im Stadtteil Ilversgehofen. Das Viertel, in dem das Lager im April 1933 entstand, war überwiegend von Arbeiter*innen bewohnt und deshalb in der Zeit der Weimarer Republik ein Zentrum der Arbeiter*innenbewegung gewesen. Die Einrichtung des KZ an diesem Ort stellte insofern eine Provokation dar, befand sich doch beispielsweise in der Feldstraße 30 die Gaststätte „Zum guten Tropfen“, die ein beliebter Treffpunkt der Sozialdemokrat*innen war.

Provisorisch wurde Ende März 1933 ein Fabrikgelände im Hinterhof eines leerstehenden Wohnhauses nun zur Internierung zahlreicher Personen genutzt, die vor allem den kommunistischen und sozialdemokratischen Parteien angehörten. Die Einrichtung des Lagers erfolgte durch die Erfurter Polizeidienststellen. Am 30. März berichtete die Thüringer Allgemeine Zeitung: „Zur Unterbringung der politischen Gefangenen ist von der Polizei das städtische Grundstück Feldstraße 18 beschlagnahmt worden.“ Bewacht wurde das Lager von Angehörigen der SA. Sein Leiter war der ehemalige Schutzpolizeiangehörige Böttger. Ein Lattenzaun im Inneren des Hinterhofes diente dazu, das Treiben innerhalb des Lagers vor Schaulustigen und Anwohner*innen zu verbergen. In zwei Räumen im Erdgeschoss und im ersten Stock waren die Internierten untergebracht. Anfang Mai 1933, nach der Zerschlagung der Gewerkschaften, wurden auch deren Funktionär*innen in der Feldstraße eingesperrt.

Die Sanitäranlagen in der Einrichtung waren der Belegung des Lagers nicht angemessen. Über die genaue Zahl der Internierten lassen sich aufgrund der hohen Fluktuation keine Angaben machen. Kurt Weise, ehemaliges KPD-Mitglied und selbst in der Feldstraße interniert, sagte 1979 über seine Erlebnisse aus und bezifferte die Zahl der Eingesperrten für den Sommer 1933 auf ca. 150 Personen. Über die sonstigen Lebensumstände im Lager in der Feldstraße ist wenig bekannt. Da die „Schutzhaft“ jedoch ohne Angabe von Gründen oder Haftdauer verhängt wurde, folgte für die Verhafteten nach ihrer Festnahme eine ungewisse Zeit. Vor allem für Abgeordnete und Gewerkschaftsfunktionär*innen stellte die Verhaftung häufig einen Schock dar.

Der Leiter der Druckerei Fortschritt und Direktor des Thüringer Volksblattes, Paul Hockarth, schildert in einem Brief an seine Familie den Alltag in der Feldstraße. Die Briefe der Internierten wurden jedoch von den Nationalsozialisten zensiert.

„Nach einer Nacht auf einer durchgelegenen Matratze um halbsieben aufstehen, sieben Uhr Frühstück, Beschäftigung mit Schachspiel oder Lesen, um halb zehn eine halbe Stunde Freigang im Hof, wobei ein Abstand von sechs Schrotten eingehalten werden müsse, dann wieder bis zum Mittagessen um zwölf Uhr Lesen, Schreiben, Spielen. Nach einem langen Nachmittag bekomme man um 19 Uhr Abendessen, um 20 Uhr gehe das Licht aus.“

Auch zu verschiedenen Arbeiten wurden die Internierten herangezogen. Dabei wurden sie von ihren Bewachern der SA misshandelt und geschlagen. Jüdische Internierte waren dabei im Besonderen das Ziel körperlicher Angriffe. Bei den Arbeiten handelte es sich teilweise um schwere körperliche, teilweise auch um demütigende Aufgaben, wie beispielsweise das Herstellen von Girlanden für das Gautreffen der SA. In regelmäßigen Abständen wurden Insassen des KZ Feldstraße von der SA zu Verhöraktionen verschleppt. Hans Jopp erinnerte sich:

„Am 28. Juni begannen die sogenannten SA-Verhöre, d.h. Folterungen. Kurz nach dem Mittagessen kam ein großer ‚Flitzer‘ [Überfallwagen] vorgefahren mit 10-12 SA-Männern, die einige Häftlinge abholten. […] Als die Genossen gegen Abend zurückkamen, wurden wir alle in die Zellen eingeschlossen und die genannten Genossen wurden in einer besonderen Zelle untergebracht. Ich konnte den Genossen Marchand auf dem Flur sehen. Er war in einer furchtbaren Verfassung.“

Einige Tage später wurden bei einem erneuten Verhör Internierte auf einem abgeriegelten Grundstück im Steigerwald misshandelt. Dabei wurde der Kommunist Heinz Sendhoff von Angehörigen der SA erschossen. Auch Josef Ries und Waldemar Schapiro wurden als „Schutzhäftlinge“ getötet.

Die Verfolgung von politischen Gegnern war auch für die Erfurter Öffentlichkeit keineswegs ein Geheimnis. In zahlreichen Artikeln und Kurzmeldungen konnte sich die Bevölkerung über die Polizeiaktionen und Verhaftungen informieren. Die Verschleppungen zu den brutalen „Verhöraktionen“ waren unter den Erfurter*innen ein offenes Geheimnis.

Wer aus der „Schutzhaft“ entlassen wurde, hatte über das Erlebte Stillschweigen zu wahren. Die Nationalsozialisten versuchten mit der Repression gegen politische Gegner nachweislich auch, diese in die „Volksgemeinschaft“ zu integrieren und als Fürsprecher der neuen Ordnung zu gewinnen bzw. wenigstens ihre oppositionelle politische Betätigung für die Zukunft zu unterbinden. Dies gilt allerdings nicht in gleichem Maße für jüdische Oppositionelle, die in der rassistischen Ideologie der Nationalsozialisten von vornherein von der Zugehörigkeit zur „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen waren. Neben Entlassungen im Vorfeld der Auflösung des Lagers wurden einige Internierte in Sammeltransporten in neu eingerichtete größere Konzentrationslager verlegt. Am 22. Juli 1933 wurde ein Teil der in der Feldstraße Eingesperrten in das KZ Lichtenburg verlegt. Am 17. August 1933 ging ein weiterer Transport in das Lager Papenburg bzw. das spätere KZ Esterwegen. Nachdem das KZ Feldstraße aufgelöst wurde, kamen neuerlich festgenommene „Schutzhäftlinge“ in das Gerichtsgefängnis in der Erfurter Andreasstraße.

Lex: Adolf-Hitler-Straße

In vielen Städten des Deutschen Reiches sowie in den besetzten Gebieten gab es während der Zeit des Nationalsozialismus eine Adolf-Hitler-Straße. In Erfurt trug die heutige Bahnhofstraße diesen Namen.

Nach einer Verordnung des Reichsinnenministeriums vom Juli 1933 war in jeder Stadt die wichtigste Straße oder der zentrale Platz nach Adolf Hitler zu benennen. In vielen Städten erhielt Adolf Hitler zusätzlich die Ehrenbürgerschaft.

In Berlin trug der heutige Theodor-Heuss-Platz den Namen Adolf-Hitler-Platz, in Dresden der Theaterplatz, in Hamburg war die heutige Bebelallee nach Hitler benannt und in Weimar die heutige Karl-Liebknecht-Straße.

Diese Umbenennung der Straßen und Plätze ist Ausdruck des nationalsozialistischen „Führerkults“ um Adolf Hitler, der im Zentrum des gesamten Machtapparates des Staates stand, und diente der Machtdemonstration und Propaganda.

Auch die Namen von Straßen, die mit Persönlichkeiten der Weimarer Republik verbunden waren oder die Kritiker*innen des nationalsozialistischen Regimes ehrten, wurden im Nationalsozialismus umbenannt. Die Erinnerung an sie sollte so aus dem öffentlichen Raum verschwinden.

Am 18. Juni 1933 besuchte Hitler außerdem Erfurt und wurde in diesem Rahmen im Rathaus zum Ehrenbürger der Stadt ernannt.

Lex: Topf und Söhne

Die Firma „Topf und Söhne“ wurde im Jahr 1878 von Andreas Topf als feuerungstechnisches Baugeschäft gegründet. Nach der Übernahme der Firma durch dessen Brüder und einer Neugründung unter dem Namen „J.A. Topf und Söhne“ war der Betrieb in den Bereichen Mälzerei, Speicherbau und industrielle Fertigungstechnik aktiv. Die erfolgreiche Firma hatte zeitweise über 1000 Angestellte und entwickelte mit einer Anzahl von Spezialingenieuren zahlreiche innovative Patente. Ab 1914 wurde „J.A. Topf und Söhne“ im neuen Geschäftsbereich des städtischen Krematorienbaus aktiv.

Feuerbestattung war zu Anfang des 20. Jahrhunderts eine neue Bestattungstechnik. Vor allem Menschen aus der Arbeiterklasse mit wenig Geld ermöglichte sie eine kostengünstigere Alternative zur herkömmlichen Form des Begräbnisses. 1934 wurden von den Nationalsozialisten im „Gesetz über die Feuerbestattung“ von staatlicher Seite erstmals Bedingungen und Regelungen für die Durchführung einer Einäscherung festgelegt, die eine würdevolle Beisetzung von Verstorbenen gewährleisten sollten. In einem Staat, dessen Grundlage eine rassistische Politik war, die die Zugehörigkeit zur sogenannten „Volksgemeinschaft“ zur Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft machte, galt die Garantie für ein würdevolles Sterben jedoch nicht für alle Menschen.

Bereits seit 1933 internierten die Nationalsozialisten in Deutschland Menschen in Konzentrationslagern. Dort waren Gewalt, Krankheiten und Morde, zunächst vor allem an politischen Gegner*innen, später auch an anderen aus rassistischen Gründen eingesperrten Bevölkerungsgruppen, wie Juden und Jüdinnen, an der Tagesordnung. Zunächst wurden diese häufig in den städtischen Krematorien in der Nähe der Lager eingeäschert. Dabei wurden bereits zentrale Faktoren, die Menschen in Freiheit in Bezug auf ihre Bestattung qua Gesetz zugesichert waren, missachtet. Es war für die Nationalsozialisten beispielsweise nicht relevant, ob die Ermordeten zu Lebzeiten einer Feuerbestattung zugestimmt hatten.

Mit einem steigenden Aufkommen von Toten ergab sich für die SS, die die Konzentrationslager bewachte, die dringende Notwendigkeit einer schnelleren Beseitigung der Leichen. Ab 1939 kam es deshalb zu einer Zusammenarbeit mit dem Erfurter Unternehmen „J.A. Topf und Söhne“. Der Ingenieur Kurt Prüfer entwickelte zunächst einen mobilen Verbrennungsofen für das nahegelegene Konzentrationslager Buchenwald, bevor in den Folgejahren auch stationäre Verbrennungsöfen für verschiedene andere Lager entwickelt wurden. Die Technik dieser Öfen unterschied sich fundamental von der des zivilen Krematorienbaus. Pietätvolle Vorgaben spielten keine Rolle. Die neuen Öfen waren speziell für den Zweck konstruiert, in verschiedenen Brennkammern mehrere Leichen gleichzeitig und gemeinsam zu verbrennen.

Neben der Technik zur effizienten Beseitigung der Toten stellte die Firma weitere Produkte her, die die Internierung tausender Menschen und den Massenmord, der schließlich in Vernichtungszentren wie Auschwitz durchgeführt wurde, ermöglichten und beförderten: „J.A. Topf und Söhne“ wurde zu einem Ansprechpartner der SS, wenn es um die Lieferung von Urnen, Urnendeckeln und Urnenstempeln, Gasprüfern, Desinfektionsanlagen und Müllverbrennungsöfen ging. Für die Gaskammer im sogenannten „Krematorium V“ stellte der Betrieb die Belüftungsanlage her. Die Wartung der Anlagen nahmen Monteure der Firma vor, die zu diesem Zweck teilweise mehrere Monate vor Ort waren.

Die Geschäftsbeziehung zwischen „J.A. Topf und Söhne“ und der SS wurde vonseiten des Unternehmens als normale Geschäftsbeziehung verstanden. Zahlreiche Mahnungen und Zahlungsaufforderungen an die SS, aber auch das Feilschen um Aufträge zur Herstellung der Öfen für die Konzentrationslager mit der Berliner Firma „Kori“ lassen dies deutlich werden. Aus wirtschaftlicher Sicht war das Geschäft mit den Verbrennungsöfen für „J.A. Topf und Söhne“ nicht besonders rentabel. Der Umsatz in Auschwitz-Birkenau machte 1942/43 ca. 1-2% des Gesamtumsatzes aus. Trotzdem waren die Ingenieure der Firma bemüht, mit viel Engagement die Effizienz der Verbrennungsöfen zu steigern und so den Anforderungen des neuen Marktes des KZ-Ofenbaus entgegenzukommen. Mit viel Eigenmotivation entwarfen sie dafür Öfen, die der industriellen Verbrennungstechnik entsprachen.

Was genau die Mitarbeiter*innen der Firma dazu bewegte, sich widerspruchslos oder sogar mit Eigeninitiative an den Geschäften mit der SS zu beteiligen, ist nicht abschließend festzustellen. Es gab in der Firmenleitung Mitglieder der NSDAP, ein nicht unerheblicher Teil der Mitarbeiterschaft war dem NS-Staat gegenüber jedoch gar kritisch eingestellt. Anhand der Aussagen der Ingenieure ist zu vermuten, dass die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hingenommen oder gutgeheißen wurden, die die massenhafte Ermordung von Menschen erforderten.

Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurden die verantwortlichen Ingenieure von den sowjetischen Alliierten zu mehreren Jahren Straflager verurteilt. Die Leitung der Firma konnte sich jedoch der Verantwortung entziehen: Ludwig Topf beging aufgrund der drohenden Verhaftung Selbstmord, Ernst-Wolfgang Topf übersiedelte in die amerikanische Besatzungszone und wurde dort nicht belangt.

Lex: Ghettohaus

Die Diskriminierung von Jüdinnen und Juden in der Zeit des Nationalsozialismus, die schließlich in ihrer massenhaften Vernichtung gipfelte, verschärfte sich ab 1933 kontinuierlich. Es lassen sich schematisch verschiedene Stufen der Verfolgung voneinander differenzieren. „Ghettohäuser“ in den Städten spielten in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle.

Erfolgte kurz nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten zunächst eine von staatlicher Seite forcierte Ausgrenzung aus der Gesellschaft, z.B. in Form von Verboten der Mitgliedschaft in verschiedenen Vereinen o.ä., verloren Jüdinnen und Juden mit der Verabschiedung der „Nürnberger Gesetze“ 1935 ihre rechtliche Gleichstellung als deutsche Staatsbürger*innen. 1938 erreichte die Verfolgung mit dem Novemberpogrom einen neuen Höhepunkt und begründete eine letzte Welle an Auswanderungen jüdischer Menschen aus Deutschland. Im Oktober 1941 erließ die nationalsozialistische Administration ein Auswanderungsverbot für Jüdinnen und Juden. Stattdessen wurde die geplante Vernichtung Ziel des staatlichen Handelns. Hierfür suchten die Behörden nach Möglichkeiten eines erleichterten Zugriffs auf die Menschen, die in Konzentrationslager und Vernichtungszentren in Osteuropa deportiert werden sollten. In vielen Städten kam es in diesem Zusammenhang zur Einrichtung sogenannter „Ghettohäuser“ oder „Judenhäuser“. Die gesetzliche Grundlage dafür existierte bereits seit 1939. Das „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“ entzog jüdischen Mietern gegenüber nicht-jüdischen Vermietern seitdem den Mieterschutz und wurde nun angewendet, um jüdische Familien systematisch aus ihren Wohnungen zu vertreiben und mit anderen gemeinsam in speziell dafür ausgewählten Häusern zu konzentrieren. Die Lebensverhältnisse in den „Ghettohäusern“ waren sehr beengt. Doch stellten sie trotzdem nur eine Zwischenstufe vor der endgültigen Deportation der Betroffenen in die Vernichtungszentren dar.

„Ghettohäuser“ befanden sich in Erfurt an verschiedenen Orten, unter anderem in der Großen Arche, der Georgsgasse, der Herderstraße, der Regierungsstraße, der Michaelisstraße, der Gotthardstraße, der Karthäuserstraße und am Domplatz.

Nach der Deportation der jüdischen Bürger*innen wurden ihre Namen in den städtischen Adressbüchern geschwärzt. Auf diese Weise sollte auch die letzte Erinnerung an sie ausgelöscht werden.

Lex: DenkNadel

Die DenkNadeln sind ein Kunstprojekt, welches in Erfurt dezentral an im Nationalsozialismus verfolgte Menschen erinnert. Initiiert vom „Arbeitskreis Erfurter GeDenken 1933-1945“ markieren sie z.B. ehemalige Wohnorte jüdischer Bürger*innen. Ihr Erscheinungsbild ist angelehnt an Stecknadeln, die als Markierungen auf einem übergroßen Stadtplan genutzt werden. Das Projekt ist das Ergebnis eines stadtinternen Diskussionsprozesses, an dem verschiedene zivilgesellschaftliche Akteur*innen beteiligt waren und der eine Alternative zum Stolperstein-Projekt Gunter Demnigs hervorbringen sollte. Ausschlaggebend für den Wunsch nach einem eigenen Projekt in Abgrenzung zu Demnig war v.a. die Unauffälligkeit der kleinen Stolperstein-Messingtafeln im Stadtbild. Stattdessen sollten in Erfurt aus Sicht der Initiator*innen deutlich sichtbarere Erinnerungszeichen geschaffen werden, die für Besucher*innen der Stadt nicht so leicht zu übersehen sind. In einem 2008 initiierten Wettbewerb verschiedener Künstler*innen setzte sich schließlich Sophie Hollmann mit ihrem Entwurf durch. Zwischen 2009 und 2013 wurden insgesamt neun Nadeln aufgestellt.

Lex: Volksgemeinschaft

Die Vorstellung einer sogenannten „Volksgemeinschaft“ beschreibt einen zentralen Aspekt nationalsozialistischer Ideologie. Sie knüpft an völkische Vorstellungen an, denen zu Folge die Zugehörigkeit zum deutschen Volk auf rassistischen Kriterien beruhe, beschränkt sich aber nicht darauf. So waren sowohl Menschen, die die Nationalsozialisten als „Angehörige minderwertiger Rassen“ diffamierten,  als auch Personen, die sich in politischer Opposition zum Nationalsozialismus standen, vom Status des sogenannten „Volksgenossen“ bzw. der „Volksgenossin“ ausgeschlossen. Sie wurden diskriminiert und verfolgt. Jüdinnen und Juden, bzw. Personen, die die Nationalsozialisten in den Nürnberger Gesetzen als solche definierten, wurden systematisch ermordet. Wesentliches Merkmal der Vorstellung von einer Volksgemeinschaft ist die schicksalhafte Verbundenheit einer vermeintlich homogenen Gruppe. Gesellschaftliche Unterschiede wie die Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse oder einem Stand oder religiöse Differenzen sollten darin aufgehoben werden. Der Einzelne sollte hinter der Gemeinschaft zurücktreten. Dieses Denken findet sich auch in dem Adolf Hitler zugeschriebenen Leitspruch: „Ich bin nichts, mein Volk ist alles“.  Die imaginierte Gemeinschaft wurde durch propagandistisch begleitete Aktionen wie den sogenannten „Eintopfsonntag“, an dem alle Haushalte unabhängig vom Einkommen sonntags nur eine einfache Suppe essen sollten, oder den großen Massenfeiern immer wieder beschworen – unabhängig von der Tatsache, dass soziale Unterschiede auch während des Nationalsozialismus weiter existierten. Da es während der gesamten zwölfjährigen Herrschaft der Nationalsozialisten keine eindeutige Definition gab, wer zur imaginierten Volksgemeinschaft dazugehörte, konnte ein Ausschluss potenziell jede Person treffen – mit weitreichenden Folgen bis zur Ermordung.

Lex: Nürnberger Gesetze

Unter dem Begriff „Nürnberger Gesetze“ werden drei während des Reichsparteitags der NSDAP 1935 erlassene Gesetze verstanden, welche die seit 1871 garantierte Gleichberechtigung jüdischer Bürger*innen im deutschen Staat beendeten und stattdessen ihre Diskriminierung und Degradierung zu Menschen minderen Rechts formal legitimierte.

Die Gesetze beinhalteten drei Einzelgesetze: das „Reichsflaggengesetz“, das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“:

Das „Reichsflaggengesetz“ erhob die Farben Schwarz-Weiß-Rot zu den Nationalfarben und die Hakenkreuzfahne zur Nationalflagge. Jüdischen Menschen war das Zeigen dieser Fahne untersagt. Das „Reichsbürgergesetz“ manifestierte eine Trennung in „Staatsbürger“ und „Reichsbürger“, woraus resultierte, dass nur Angehörige „deutschen und artverwandten Blutes“ einen Anspruch auf politische Rechte hatten. Jüdinnen und Juden konnten lediglich Staatsangehörige des Deutschen Reichs ohne politische Rechte sein.

Das dritte Gesetz, das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, regelte schließlich die Beziehungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen: Dieses Gesetz stellte die Eheschließung zwischen Jüdinnen und Juden und „Staatsangehörigen deutschen Blutes“ unter Strafe und sah bei Zuwiderhandlungen Gefängnisstrafen oder Zuchthaus vor. Auch der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen diesen konstruierten Gruppen wurde unter Strafe gestellt. Jüdinnen und Juden war es zudem untersagt, „arische“ Dienstmädchen unter 45 Jahren zu beschäftigen.

Zwischen November 1935 und Juli 1943 folgten weitere Verordnungen, die die Gesetze präzisierten und ausweiteten. Ab November 1935 legten die Nationalsozialisten mittels einer undurchsichtigen Klassifizierung anhand biologistisch-rassistischer Kriterien fest, wer fortan als jüdisch definiert werden sollte. Ob die davon betroffenen Menschen sich selbst als Jüdinnen und Juden verstanden oder einer jüdischen Gemeinde angehörten, spielte dafür keine Rolle.  Pauschal wurden alle Staatsbürger*innen mit zwei jüdischen Großeltern zu Menschen mit eingeschränkten Rechten herabgestuft. Viele junge Menschen, für die ihre jüdische Herkunft bis dahin keine Rolle gespielt hatte, wurden so erst von den Nationalsozialisten zu Jüdinnen und Juden gemacht. Die Gesetze lieferten die Grundlage für die immer weiter voranschreitende Entrechtung der als jüdisch identifizierten Bevölkerungsteile und stellte somit einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu ihrer Vernichtung dar.

Lex: KZ Buchenwald

 

Seit dem Sommer 1937 betrieb die SS auf dem Ettersberg in der Nähe von Weimar das Konzentrationslager Buchenwald. Das Lagergelände und insgesamt 136 Außenlager des Stammlagers dienten bis zur Befreiung am 11. April 1945 durch bewaffnete Internierte und der amerikanischen Armee zur Internierung von ca. 280.000 Menschen. Darunter befanden sich Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche verschiedenster Nationalitäten, die aus politischen oder rassistischen Gründen von den Nationalsozialisten verfolgt wurden. In keinem Fall handelte es sich bei einer Internierung im Konzentrationslager Buchenwald um eine Haft im rechtsstaatlichen Sinne, vielmehr wurden Menschen willkürlich unter Anwendung der „Schutzhaftbestimmung“ oder später im Rahmen des antisemitischen Vernichtungsprogramms dorthin verschleppt.

Während das Lager zu Beginn zunächst vorwiegend zur Internierung politischer Gegner diente, die zum Teil schon zuvor in anderen Konzentrationslagern eingesperrt gewesen waren, ermöglichte es ab November 1938 in Folge des Novemberpogroms die temporäre Gefangennahme von über 9.000 jüdischen Männern, deren Ausreise die Nazis zu erpressen suchten. Über die Jahre veränderte sich die Zusammensetzung der Internierten aufgrund der politischen Umstände: Mit Kriegsausbruch 1939 wurde die Gruppe der Eingesperrten zunehmend internationaler geprägt, da auch Kriegsgefangene interniert wurden. Buchenwald diente dabei als Erschießungsort für ca. 8.000 sowjetische Kriegsgefangene. Zur Beseitigung der Leichen ließ die SS Verbrennungsöfen innerhalb des Lagers installieren, die von der Erfurter Firma „Topf und Söhne“ produziert wurden. Gegen Kriegsende erreichten zudem tausende Menschen auf Räumungstransporten aus den Lagern Auschwitz und Groß-Rosen Buchenwald, sodass am 6. April 1945 48.000 Menschen im Stammlager Buchenwald eingesperrt waren. Wenige Tage später wurden ca. 20.000 von ihnen auf Todesmärsche Richtung Süddeutschland getrieben, auf denen schätzungsweise jeder Dritte von ihnen starb.

Insgesamt wurden ca. 56.000 Menschen von der SS in Buchenwald und seinen Außenlagern ermordet: durch Zwangsarbeit, Unterernährung, fehlende medizinische Versorgung, Hunger, medizinische Experimente oder direkte Gewalt und Quälerei. Die Überlebenden von Buchenwald erfuhren nach ihrer Befreiung nicht alle gleichermaßen Anerkennung ihres Leides, Entschädigungen oder politische Wahrnehmung. Kontinuitäten nationalsozialistischer Ideologie in der deutschen Nachkriegsgesellschaft stigmatisierten viele ehemalige Internierte noch lange Zeit danach.