Lex: Bekennende Kirche

Als Gegenreaktion auf die Glaubensbewegung der „Deutschen Christen“ versammelten sich evangelische Pfarrer am 3. und 4. Januar 1934 zu „freien Synoden“ in Wuppertal-Barmen. Die Synode am 30. und 31. Mai 1934 bildete den Höhepunkt dieser Gegenorganisation, auf der die Vertreter aus 18 deutschen Landeskirchen die „Barmer Theologische Erklärung“ verabschiedeten und somit die Grundlage der Bekennenden Kirche in Deutschland schufen. Mitglieder der Bekennenden Kirche lehnten die nationalsozialistische Ideologie ab und kritisierten den Eingriff der Nationalsozialisten in die christlichen Lehre.

Trotz des großen inhaltlichen Gegensatzes zum Nationalsozialismus kündigte die „Bekennende Kirche“ Hitler nicht grundlegend die Loyalität auf, sondern konzentrierte sich auf den Schutz ihrer Glaubensfreiheit und theologische Fragen. Angesichts der zunehmenden Entrechtung und Verfolgung der Juden bis hin zur Vertreibung und Vernichtung schwieg die „Bekennende Kirche“ ebenso wie zur Zerschlagung der politischen Opposition.

Lex: Deutsche Christen

In Deutschland teilte sich die evangelische Kirche in 28 Landeskirchen auf, die sich untereinander deutlich in ihrem Inhalt, Organisation und Form unterschieden. Seit dem 25. Mai 1922 waren die Landeskirchen im „Deutschen Evangelischen Kirchenbund“ zusammengeschlossen. Dieser Bund sollte die gemeinsamen Interessen der deutschen evangelischen Landeskirchen wahren. Eine einheitliche überkonfessionelle Nationalkirche wurde in den 20er Jahren von der entstehenden Glaubensbewegung „Deutsche Christen“ gezielt verfolgt. Dabei forderten die „Deutschen Christen“ eine Ablösung des Christentums von den „jüdischen Wurzeln“ und folgten der neuen Trinität von Gott, Führer und Volk. Am 23. Juli 1933 erhielten sie die Mehrheit der Stimmen bei den internen Kirchenwahlen und versuchten die evangelischen Landeskirchen grundlegend umzugestalten. Mit der Einführung des „Arierparagraphen“ in den Kirchen wurden beispielsweise alle Pfarrer und Kirchenbeamten mit einem jüdischen Elternteil in den Ruhestand versetzt.