Lex: Machtübernahme

Als Machtübernahme bezeichnet man typischerweise den Zeitraum zwischen der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichspräsidenten durch Paul von Hindenburg am am 30. Januar 1933 und der Umstellung des gesamten demokratischen Systems der Weimarer Republik. Jegliche demokratischen Elemente wurden rigoros abgeschafft und durch die Diktatur Adolf Hitlers stützende Institutionen und Vereinigungen ersetzt. Parteigegner und Andersdenkende wurden in vielen, groß angelegten „Säuberungsaktionen“ ihren Ämtern enthoben und im Folgenden oftmals gefoltert und inhaftiert, viele schlussendlich auch umgebracht.

Die Nationalsozialisten selbst benutzten für diesen Vorgang den Begriff „Machtergreifung“, der teilweise bis heute verwendet wird. Es ist aber genauer, von „Machtübernahme“ oder „Machtübertragung“ zu sprechen, um die Bereitschaft konservativer Eliten und eines bedeutenden Teils der deutschen Gesellschaft kenntlich zu machen, die NSDAP an der Macht zu beteiligen bzw. sie ihr ganz zu überlassen.

Lex: Gau

Als „Gau“, oder auch „Reichsgau“ bezeichnete man staatlichen Verwaltungsbezirke in der Zeit des Nationalsozialismus. Die NSDAP unterteilte Deutschland bis 1925 in 33, bis 1941 letztendlich in 43 Gebiete. Der Begriff „Gau“ stammt von einer Anlehnung an die mittelalterliche Territorialverfassung Karls des Großen. Diese „Reichsgaue“ standen unter der Verwaltung eines Reichsstatthalters, dem sog. „Gauleiter“. Er war der regional Verantwortliche der Partei und trug damit die politische Verantwortung in diesem Bezirk.