Der Deutsche Bund war ein Staatenbund souveräner deutscher Staaten, der nach den Napoleonischen Kriegen auf dem Wiener Kongress gegründet wurde. Sein Ziel war die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Staaten zu garantieren. Er war kein Bundesstaat wie die Bundesrepublik, sondern ein völkerrechtlicher Verein, formal ein Verfassungsvertrag der anfangs 41 Mitgliedstaaten. Zu ihnen gehörten unter anderem Teile des Kaisertums Österreich, der Preußische Staat ohne das Königreich Preußen, die Königreiche Bayern, Sachsen, Hannover und Würtemberg und die Freien Städte Bremen, Frankfurt, Hamburg und Lübeck. Zentrales Organ war die Bundesversammlung, die in Frankfurt am Main tagte. 1866 wurde der Deutsche Bund im Rahmen des Deutschen Krieges zwischen Preußen und Österreich.