Eine allgemeingültige Definition für den Begriff „Amt“ kann es nicht geben. Ungefähr ab dem 13. Jahrhundert verstand man darunter jedoch eine lokale Verwaltungseinheit – also etwas Ähnliches wie unsere heutigen Kreise. Adlige wollten die Herrschaft über ihre Ländereien so effizient wie möglich gestalten; dazu gliederten sie diese in Ämter, denen jeweils ein Amtmann vorstand. Dieser Amtmann hatte dann die Pflicht, den Landesherren in der Ausübung seiner Herrschaftsrechte zu vertreten und wurde dafür entsprechend bezahlt. Die wichtigste Aufgabe eines Amtmannes war dabei die Finanzverwaltung: So brachten beispielsweise die bäuerlichen Höfe ihre Abgaben nicht direkt zu ihrem Landesherrn – z.B. einem Grafen oder Herzog – sondern zu dessen Amtmann. Der Amtmann war seinem Herrn rechenschaftspflichtig und konnte jederzeit entlassen und ersetzt werden.
Spätmittelalterliche Ämter waren damit eine wichtige Etappe beim Wandel der mittelalterlichen Herrschaftsformen in moderne Staaten.