Als „Gau“, oder auch „Reichsgau“ bezeichnete man staatlichen Verwaltungsbezirke in der Zeit des Nationalsozialismus. Die NSDAP unterteilte Deutschland bis 1925 in 33, bis 1941 letztendlich in 43 Gebiete. Der Begriff „Gau“ stammt von einer Anlehnung an die mittelalterliche Territorialverfassung Karls des Großen. Diese „Reichsgaue“ standen unter der Verwaltung eines Reichsstatthalters, dem sog. „Gauleiter“. Er war der regional Verantwortliche der Partei und trug damit die politische Verantwortung in diesem Bezirk.