Lex: Berufsbeamtengesetz

Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, umgangssprachlich auch Berufsbeamtengesetz genannt, wurde am 07. April 1933 kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme erlassen. Zweck dieses Gesetzes war es, eine rechtliche Grundlage zu schaffen um all jene Beamte aus dem Staatsdienst zu entfernen, die das neue Regime missbilligte. Hierunter zählten vor allem jüdische Beamte (§ 3 – Arierparagraph),  aber auch solche, die den Nazis nicht treu ergeben waren. Zwar beinhaltete das Gesetz anfangs noch Ausnahmeregelungen wie das Frontkämpferprivileg, dass von Reichspräsident Hindenburg eingefordert wurde, jedoch strichen die Nazis diese bis 1935, sodass von da an alle jüdischen Beamte aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden mussten. Das Berufsbeamtengesetz war somit ein wichtiges Hilfsmittel zur Gleichschaltung des NS-Staates und  rechtlich legitimierten Entfernung von Juden aus den verschiedensten Berufsgruppen.