Die „Schutzhaft“ bezeichnet eines der schlagkräftigsten und kontinuierlich angewandten Instrumente des NS-Regimes zur Bekämpfung seiner Gegner. Zwar gab es bereits vor 1933 eine Schutzhaft, allerdings veränderten die Nationalsozialisten deren Charakter grundlegend. Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) konnte nun ohne rechtsstaatliche Bindung missliebige Personen ohne richterliche Kontrolle zeitlich unbegrenzt verhaften und auch in Konzentrationslager bringen. Ende Juli 1933 befanden sich im gesamten Deutschen Reich mehr als 26.000 Menschen in Gefängnissen und Konzentrationslagern in „Schutzhaft“. Zu ihnen gehörten Regimegegner, die ersten jüdischen Opfer, gesellschaftlich Unangepasste und sogenannte „Asoziale“ (z.B. Obdachlose, Alkoholiker, Schwule, Sinti und Roma).