Lex: Deutsche Christen

In Deutschland teilte sich die evangelische Kirche in 28 Landeskirchen auf, die sich untereinander deutlich in ihrem Inhalt, Organisation und Form unterschieden. Seit dem 25. Mai 1922 waren die Landeskirchen im „Deutschen Evangelischen Kirchenbund“ zusammengeschlossen. Dieser Bund sollte die gemeinsamen Interessen der deutschen evangelischen Landeskirchen wahren. Eine einheitliche überkonfessionelle Nationalkirche wurde in den 20er Jahren von der entstehenden Glaubensbewegung „Deutsche Christen“ gezielt verfolgt. Dabei forderten die „Deutschen Christen“ eine Ablösung des Christentums von den „jüdischen Wurzeln“ und folgten der neuen Trinität von Gott, Führer und Volk. Am 23. Juli 1933 erhielten sie die Mehrheit der Stimmen bei den internen Kirchenwahlen und versuchten die evangelischen Landeskirchen grundlegend umzugestalten. Mit der Einführung des „Arierparagraphen“ in den Kirchen wurden beispielsweise alle Pfarrer und Kirchenbeamten mit einem jüdischen Elternteil in den Ruhestand versetzt.