Der Begriff Gleichschaltung bezeichnet den Prozess der vom nationalsozialistischen Regime im Deutschen Reich angeordneten Vereinheitlichung von Gesellschaft und Politik. Ziel war die Reorganisation aller Bereiche in Politik, Gesellschaft und Kultur entsprechend der nationalsozialistischen Vorstellungen. Offiziell begonnen wurde die Gleichschaltung am 31. März 1933. An diesem Tag trat das „Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ in Kraft. Zweck dieses Gesetzes war es, alle Minister und höheren Beamte auf Länderebene, die nicht der NSDAP oder der DNVP angehörten, auszuschalten. Im Prinzip führte man somit einen rechtlich legitimierten Staatsstreich aus. Da dieses Gesetz Maßnahmen gegen die politische Opposition und andere Parteien legitimierte steht der Begriff Gleichschaltung ebenfalls für die anschließenden Terrormaßnahmen des Regimes gegen seine politischen Gegner. In diesem Zusammenhang weitete sich die Gleichschaltung dann auf die weiteren staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen aus, in denen die Führungspersönlichkeiten nun auch gegen regimetreue Personen ausgetauscht wurden.