Lex: Konzentrationslager

Gewalttätige Verfolgung und Ausschaltung von Andersdenkenden gab es in der NS-Zeit von Anfang an. Zum Vollzug entstanden vielerorts Folterstätten in Kellern, Kasernen und Stammlokalen von SA und SS. Solche Orte des Verbrechens und „wilden Lager“ bildeten Vorstufen der Konzentrationslager, in denen politische Gegner und rassisch Verfemte in „Schutzhaft“ genommen wurden. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine äußerst brutale, unmenschliche Behandlung und schier grenzenlose Ausbeutung der Inhaftierten.

In den nationalsozialistischen  Arbeits- und Vernichtungslager wurden die Gegner des NS-Regimes, aber auch die Menschen, die in den Augen der Nationalsozialisten minderwertig waren und nicht der nationalsozialistischen Ideologie passten, eingesperrt, unter unwürdigen Bedingungen dort festgehalten und zur Arbeit gezwungen. Anfangs wurden Menschen vereinzelt, später systematisch im großen Stil ermordet, durch Arbeit oder medizinische Versuche zu Tode gequält Insbesondere während des Weltkrieges wurde das KZ-System ausgebaut. In aller Regel stellte die SS Personal und Wachmannschaften. Sie führte die „Vernichtung durch Arbeit“ im Auftrag organisationseigener Unternehmen durch und schickte Häftlinge als Arbeitssklaven in die Rüstungswirtschaft oder Betriebe anderer großer Konzerne aus dem Reichsgebiet. Nur wenige überlebten die Zeit in einem KZ.